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Anmeldung

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Anmeldung - Ausbildungsplatzbörse 2026

Angaben zum Unternehmen
Ausbildungsplatzbörse am 10. Oktober 2026 von 10:00 bis 15:00 Uhr
Ansprechpartner (Organisation Börse)

Ausbildungsplatzbörse 2026

Aufgrund des großen Ausstellerinteresses und der begrenzten Fläche in der Markgrafenhalle findet die Ausbildungsplatzbörse in der Markgrafenhalle sowie in der Berufsschule Neustadt a.d.Aisch statt.
Die beiden Veranstaltungsorte werden als eine Veranstaltung - “Ausbildungsplatzbörse 2026” - beworben.
Wir behalten uns das Recht vor, sollte einer der beiden Standorte voll belegt sein, Ihren Stand, unter vorherige Rücksprache mit Ihnen, zu verschieben. Die im Laufe der Veranstaltungsplanung kommunizierte Deadline für den Druck der Broschüre ist gleichzeitig Fälligkeitstag für die Standgebühr. Sollten Sie später Ihren Stand kündigen, wird dennoch die Standgebühr fällig.

In den Räumen der Berufsschule stehen uns größere Flächen zur Verfügung, die Ihnen als Aussteller die Möglichkeit bieten, z.B. “Mitmachangebote” für die Schüler anzubieten. In der Berufsschule besteht auch die Möglichkeit, die Freiflächen auf dem Gelände der Berufsschule für “Mitmachaktionen” (z.B. Bagger fahren) zu nutzen.

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars stimmen Sie allen genannten Bedingungen zu.

Standinformationen

Gewünschte Ausstattung:



Einverständniserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken
Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, kreuzen Sie diese bitte entsprechend an.

Diese Daten werden auf dem Server des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Der Landkreis versichert hiermit, dass die vom Landkreis durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für das Zustandekommen Ihrer Teilnahme an der EXPO-NEA notwendig ist.
Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim – Wirtschaftsförderung - durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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